Wählen ist für 16- und 17-Jährige in elf Bundesländern jetzt schon möglich – in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg auch auf Landesebene. In Bayern liegt die Altersgrenze nach wie vor bei 18 Jahren, sowohl für Kommunal- als auch für Landtagswahlen. Für die Europawahl hat der Bundestag letzten Herbst das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt.
Das Bündnis „Vote16“ will das Wahlalter in Bayern auf 16 Jahre absenken. Dazu ist allerdings eine Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig. Die Unterschriften-Sammlung für ein Volksbegehren startete am 03.05.2023. „Vote16“, das von jungen politisch Aktiven initiiert wurde, möchte mit der Absenkung des Wahlalters die Demokratie stärken. Der Bayerische Jugendring (BJR) ist einer der Bündnispartner.
Ein Volksbegehren gliedert sich in drei Schritte: Zunächst wird bei der Bayerischen Staatsregierung ein Zulassungsantrag eingereicht. Dafür werden der angestrebte Gesetzesentwurf und mindestens 25.000 Unterschriften benötigt. Dieser Schritt startete jetzt am 03.05.2023. Danach prüft das Innenministerium das Vorhaben auf Zulässigkeit und legt den Zeitraum für das Volksbegehren fest. Innerhalb von 14 Tagen müssen sich dann mindestens 10 % der Stimmberechtigten in den Eintragungslisten der Rathäuser wiederfinden. Das Vorhaben wird anschließend dem Bayerischen Landtag vorgelegt. Es folgt der Volksentscheid, welcher wie eine reguläre Wahl abläuft. Weitere Infos zum Vorgehen und zu „Vote16“ gibt´s hier.
Bis Anfang Juli liegen Unterschriftenlisten in der KJR-Geschäftsstelle (Promenade 5, 97437 Haßfurt) aus!
Der BJR fordert bereits seit vielen Jahren eine Wahlalterabsenkung. Mehr Infos dazu gibt´s hier und im Flyer „Pro Wahlrecht“.