Verleih

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Zuschüsse

„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.“ (§ 11 Abs. 1 SGB VIII)

„Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Jugendberatung.“ (§ 11 Abs. 3 SGB VIII)

Der Kreisjugendring Haßberge gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendverbandsarbeit und der allgemeinen Jugendarbeit aus den für diese Zwecke bereitgestellten öffentlichen Mitteln des Landkreises Haßberge.

Jährlich im Frühjahr findet ein „Infoabend Zuschusswesen“ statt. Weiterhin besteht die Möglichkeit bei Fragen und Beratungsbedarf einen individuellen Termin zur Zuschussberatung in der Geschäftsstelle zu vereinbaren.

Freizeitmaßnahmen sollen den Teilnehmer:innen ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie soziale Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Freizeitmaßnahmen knüpfen an den Interessen der jungen Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen sie zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.

Freizeiten im Inland

Gefördert werden mehrtägige (mindestens zwei volle Tage) Freizeitmaßnahmen, die mindestens 50 % allgemeinen Freizeitcharakter aufweisen.

Freizeiten im Ausland

Gefördert werden mehrtägige (mindestens vier volle Tage) Freizeitmaßnahmen, die mindestens 50 % allgemeinen Freizeitcharakter aufweisen.

Tagesmaßnahmen

Gefördert werden Tagesmaßnahmen (mindestens 8 Stunden), die mindestens 50 % allgemeinen Freizeitcharakter aufweisen.

Mitarbeiterbildung

Die Mitarbeiterbildung in der Jugendarbeit wird durch den Bayerischen Jugendring gefördert. Da diese Mitarbeiterbildungsmaßnahmen erst ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden gefördert werden, gewährt der Kreisjugendring Haßberge eine ergänzende Förderung von kürzeren Maßnahmen. Die Inhalte der förderfähigen Maßnahmen müssen geeignet sein, die Mitarbeiter:innen in umfassendem und allgemeinem Sinne auf Ihre Aufgaben in der Jugendarbeit vorzubereiten und weiterzubilden.

Gefördert werden Mitarbeiterbildungsmaßnahmen von 3 bis 6 Stunden Dauer.

Jugendbildung

Außerschulische Jugendbildung soll jungen Menschen Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse geben und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen. Gefördert werden Angebote der außerschulischen Jugendbildung, die sich insbesondere auf die Bereiche der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung beziehen. Jeder Maßnahme muss eine pädagogische Zielvorstellung zugrunde liegen, die mittels geeigneter Methoden umgesetzt wird.

Veranstaltungen auf Kreisebene

Veranstaltungen auf Kreisebene, sofern es sich nicht um Mitarbeiterbildung, Jugendbildung oder Freizeiten handelt, z.B. Kindertage, Jugendtreffen usw. mit jugendpflegerischem Charakter werden gefördert, sofern diese dem Zweck der Förderung entsprechen.

Besondere Maßnahmen

Besondere Maßnahmen der Jugendarbeit, sofern sie nicht die Zuschusstitel Jugend- oder Mitarbeiterbildung, Freizeiten oder Veranstaltungen auf Kreisebene betreffen, können bezuschusst werden, wenn diese dem Zwecke der Förderung entsprechen.

Die auf Kreisebene tätigen Jugendorganisationen sollen durch die Grundförderung in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Aufgaben auf Landkreisebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere die Koordination der einzelnen Gruppen der Jugendorganisation sowie deren Vernetzung und Leitungsaufgaben. Darüber hinaus sollen Jugendorganisationen in die Lage versetzt werden, sich jugendpolitisch zu positionieren und damit aktiv im Kreisjugendring mitzuarbeiten.

Gefördert werden Aufwendungen für zentrale Planung und Leitung. Die Kosten der hauptamtlichen Mitarbeiter:innen sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigte Jugendorganisationen sollen geeignete Geräte und Materialien anschaffen können, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich gestalten zu können. Gefördert wird die Anschaffung bzw. Reparatur von Geräten und Materialien für die Jugendarbeit. Es muss sichergestellt werden, dass die Geräte und Materialien in den Besitz der Jugendorganisation übergehen und für fünf Jahre zweckgebunden der Jugendarbeit zur Verfügung stehen.

Elektronische Geräte

z.B. Beamer, Musikanlagen…

Arbeitshilfen (ohne Sportvereine)

 z.B. Fachliteratur, Bastelwerkzeug, Spiele, Noten, Liederbücher…

Kleinsportgeräte (nur Sportvereine – nur ein Antrag pro Verein)

z.B. Kleinsportgeräte, Arbeitsmaterial (keine Sportbekleidung)

Zelt-und Lagerausrüstung

z.B. Neuanschaffung, Reinigung, Instandhaltung

Teilnahme an Mitarbeiterausbildungen

Die ehrenamtlichen Jugendleiter:innen im Landkreis Haßberge werden durch eine Förderung der Teilnahmegebühren für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der Qualifizierung für ihre Tätigkeit unterstützt. Gefördert wird die Teilnahme an überörtlichen Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter:innen und Mitarbeiter:innen.

Teilnahme an außerschulischen Bildungsmaßnahmen

Antragsberechtigt sind Jugendgruppenleiter:innen und Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit, welche an einer außerschulischen Bildungsmaßnahme teilnehmen (einschließlich internationale Jugendbegegnung). Die Zielgruppe soll damit in die Lage versetzt werden, an wertvollen Maßnahmen der Jugendarbeit teilzunehmen.

Teilnahme von Delegierten an überregionalen Verbandstagungen

Die ehrenamtlichen Jugendleiter:innen von auf Kreisebene tätigen Jugendorganisationen sollen dabei unterstützt werden, ihre Jugendorganisation auch über den Landkreis hinaus in Verbandsgremien zu vertreten.

Supervision

Antragsberechtig sind ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit. Supervision ist ein Beratungsangebot, das die Qualität der ehrenamtlichen Arbeit sichert und verbessert. Es nützt unter anderem der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit in Organisationen. Konflikte und problematische Situationen werden durch Supervision professionell behandelt.

Schulungen & Seminare

Das Ressort „Schulungen“ konzipiert und organisiert Schulungen und Seminare, angelehnt an den aktuellen Bedarf der Jugendleiter:innen im Landkreis. Grundlegende Seminare finden genauso Berücksichtigung wie aufbauende Fortbildungsmaßnahmen.

Juleica Seminar

Was müssen Gruppenleiter:innen können – und was bringen sie bereits mit?

Diese Frage steht ganz am Anfang des Seminars, bei dem die Grundlagen der Jugendarbeit behandelt und vermittelt werden. Gemeinsam mit verschiedenen Referent:innen und Kooperationspartnern werden in unregelmäßigen Abständen Juleica-Seminare vom Kreisjugendring angeboten. Neben vielen Spielen geht es um Zusammenarbeit im Team, den Blick auf sich selbst, rechtliche Grundlagen und den Umgang mit nicht ganz einfachen Kindern oder Jugendlichen. Gespräche und Austausch kommen bei dem Seminar ebenfalls nicht zu kurz.

Zuschusswesen

Geld für die Jugendarbeit – das geht viel einfacher als man denkt. In etwa zwei Stunden erklären wir, wie unser Zuschusswesen funktioniert, was bei der Antragstellung zu beachten ist und welche Aktionen, Maßnahmen und Anschaffungen überhaupt förderfähig sind.

Außerhalb dieser Termine ist eine Beratung in der Geschäftsstelle jederzeit möglich.

Aufsichtspflicht

Hilfe – ein Teilnehmer ist weg! Und nun? Diese und viele andere Fragen stehen im Mittelpunkt von unserem „Infoabend Aufsichtspflicht“. Auch hier versuchen wir kompakt in zwei Stunden alles Wichtige aus dem Bereich Aufsichtspflicht zu vermitteln.

Was ist überhaupt Aufsichtspflicht und was hat es mit der Verkehrssicherungspflicht auf sich? Wann beginnt und wann endet die Aufsichtspflicht der Gruppenleiter:innen? Und worauf muss ich überhaupt achten? Diese und viele andere Fragen sowie entsprechende Fallbeispiele werden an dem Abend besprochen.

Präventionsschulung

Sexualisierte Gewalt ist für viele Menschen ein Tabu-Thema.

Seit 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, was genau damit verbunden ist und was alles unter den Themenkomplex der sexualisierten Gewalt fällt, versuchen wir im Rahmen dieser Schulung verständlich zu erläutern.

Juleica

Die „Jugendleiter:in-Card“ („JULEICA“), gibt es seit 1999 und ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis, aber auch als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement. Die JULEICA bürgt für Qualität: Alle JULEICA-Inhaber:innen, haben eine 34-stündige Ausbildung nach festgeschriebenen Standards des BJR sowie einen aktuellen Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert.

Die JULEICA dient zusätzlich als Nachweis, dass jemand als Jugendleiter:in aktiv ist – und ermöglicht Vergünstigungen. Seit 2021 gibt es auch im Landkreis Haßberge jährlich ein attraktives Gutscheinheft sowie einen 25 €-Gutschein für Inhaber:innen einer gültigen JULEICA.

Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und zum JULEICA-Onlineantragsverfahren gibt es auf www.juleica.de oder https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/juleica.html.

Um die JULEICA nach Ablauf ihrer Gültigkeit nach drei Jahren zu verlängern bzw. neu beantragen zu können, müssen JULEICA-Inhaber:innen insgesamt acht Fortbildungsstunden nachweisen können.

Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen  Engagement von Jugendleiter:innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz beschlossen, das zum 01.04.2017 in Kraft getreten ist.

Informationen zum genauen Vorgehen bei einem Antrag auf Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit gibt es in der Geschäftsstelle bei Eva Pfeil.

Förderung/Beratung

Du benötigst weitere Förderung oder Beratung zu Themen der Jugendarbeit, egal ob in der Gemeinde, dem Verband oder deiner Jugendgruppe? Unabhängig davon, ob du Verantwortlicher der Gemeinde oder Jugendleiter:in bist, stehen wir selbstverständlich für Beratung zur Verfügung. Melde dich einfach bei der Geschäftsstelle unter info@kjr-has.de

Der Kreisjugendring Haßberge des Bayerischen Jugendrings KdÖR setzt sich gemäß seines Leitbildes für die Belange der Kinder und Jugendlichen unseres Landkreises ein. Mehr über uns

Kontakt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr
Montag: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr

VERANSTALTUNGEN

März

25Mrz(Mrz 25)10:00 am05Apr(Apr 5)3:00 pmSpielmobil 2024

April

25Mrz(Mrz 25)10:00 am05Apr(Apr 5)3:00 pmSpielmobil 2024

02Apr(Apr 2)7:00 am04(Apr 4)10:00 pmEhrenamtsfahrt 2024

09Apr4:30 pm7:30 pm"Perspektivwechsel! Behinderung selbst erleben"

15Apr5:30 pmEinweisung Bungee-Run 2024

Mai

15Mai7:00 amFrühjahrsvollversammlung 2024

21Mai(Mai 21)10:00 am31(Mai 31)3:00 pmSpielmobil 2024

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