Zuschüsse
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.“ (§ 11 Abs. 1 SGB VIII)
„Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Jugendberatung.“ (§ 11 Abs. 3 SGB VIII)
Der Kreisjugendring Haßberge gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendverbandsarbeit und der allgemeinen Jugendarbeit aus den für diese Zwecke bereitgestellten öffentlichen Mitteln des Landkreises Haßberge.
Jährlich im Frühjahr findet ein „Infoabend Zuschusswesen“ statt. Weiterhin besteht die Möglichkeit bei Fragen und Beratungsbedarf einen individuellen Termin zur Zuschussberatung in der Geschäftsstelle zu vereinbaren.
Schulungen & Seminare
Das Ressort „Schulungen“ konzipiert und organisiert Schulungen und Seminare, angelehnt an den aktuellen Bedarf der Jugendleiter:innen im Landkreis. Grundlegende Seminare finden genauso Berücksichtigung wie aufbauende Fortbildungsmaßnahmen.

Juleica Seminar
Was müssen Gruppenleiter:innen können – und was bringen sie bereits mit?
Diese Frage steht ganz am Anfang des Seminars, bei dem die Grundlagen der Jugendarbeit behandelt und vermittelt werden. Gemeinsam mit verschiedenen Referent:innen und Kooperationspartnern werden in unregelmäßigen Abständen Juleica-Seminare vom Kreisjugendring angeboten. Neben vielen Spielen geht es um Zusammenarbeit im Team, den Blick auf sich selbst, rechtliche Grundlagen und den Umgang mit nicht ganz einfachen Kindern oder Jugendlichen. Gespräche und Austausch kommen bei dem Seminar ebenfalls nicht zu kurz.

Zuschusswesen
Geld für die Jugendarbeit – das geht viel einfacher als man denkt. In etwa zwei Stunden erklären wir, wie unser Zuschusswesen funktioniert, was bei der Antragstellung zu beachten ist und welche Aktionen, Maßnahmen und Anschaffungen überhaupt förderfähig sind.
Außerhalb dieser Termine ist eine Beratung in der Geschäftsstelle jederzeit möglich.

Aufsichtspflicht
Hilfe – ein Teilnehmer ist weg! Und nun? Diese und viele andere Fragen stehen im Mittelpunkt von unserem „Infoabend Aufsichtspflicht“. Auch hier versuchen wir kompakt in zwei Stunden alles Wichtige aus dem Bereich Aufsichtspflicht zu vermitteln.
Was ist überhaupt Aufsichtspflicht und was hat es mit der Verkehrssicherungspflicht auf sich? Wann beginnt und wann endet die Aufsichtspflicht der Gruppenleiter:innen? Und worauf muss ich überhaupt achten? Diese und viele andere Fragen sowie entsprechende Fallbeispiele werden an dem Abend besprochen.

Präventionsschulung
Sexualisierte Gewalt ist für viele Menschen ein Tabu-Thema.
Seit 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, was genau damit verbunden ist und was alles unter den Themenkomplex der sexualisierten Gewalt fällt, versuchen wir im Rahmen dieser Schulung verständlich zu erläutern.
Juleica

Die „Jugendleiter:in-Card“ („JULEICA“), gibt es seit 1999 und ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis, aber auch als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement. Die JULEICA bürgt für Qualität: Alle JULEICA-Inhaber:innen, haben eine 34-stündige Ausbildung nach festgeschriebenen Standards des BJR sowie einen aktuellen Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert.
Die JULEICA dient zusätzlich als Nachweis, dass jemand als Jugendleiter:in aktiv ist – und ermöglicht Vergünstigungen. Seit 2021 gibt es auch im Landkreis Haßberge jährlich ein attraktives Gutscheinheft sowie einen 25 €-Gutschein für Inhaber:innen einer gültigen JULEICA.
Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und zum JULEICA-Onlineantragsverfahren gibt es auf www.juleica.de oder www.bjr.de.
Um die JULEICA nach Ablauf ihrer Gültigkeit nach drei Jahren zu verlängern bzw. neu beantragen zu können, müssen JULEICA-Inhaber:innen insgesamt acht Fortbildungsstunden nachweisen können.
Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)
Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter:innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz beschlossen, das zum 01.04.2017 in Kraft getreten ist.
Informationen zum genauen Vorgehen bei einem Antrag auf Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit gibt es in der Geschäftsstelle bei Eva Pfeil.
Förderung/Beratung
Du benötigst weitere Förderung oder Beratung zu Themen der Jugendarbeit, egal ob in der Gemeinde, dem Verband oder deiner Jugendgruppe? Unabhängig davon, ob du Verantwortlicher der Gemeinde oder Jugendleiter:in bist, stehen wir selbstverständlich für Beratung zur Verfügung. Melde dich einfach bei der Geschäftsstelle unter info@kjr-has.de