April, 2023

20Apr6:00 pmInfoabend Bundeskinderschutzgesetz

Veranstaltungsdetails

Am 01.01.2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Die Neufassung des § 72a SGBVIII konkretisiert den allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und hat seitdem direkte Auswirkungen auf die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen und Verbänden im Landkreis Haßberge. Ziel des Gesetzes ist der bestmögliche Schutz von Kindern und Jugendlichen, durch Vorbeugung von Kindeswohlgefährdungen und sexualisierter Gewalt sowie Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.

Seit Inkrafttreten sind mehr als zehn Jahre vergangen. Zuständigkeiten und Vorstandschaften haben gewechselt und es gibt regelmäßig Fragen zu den aus dem § 72a SGB VIII resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen für die Vereine und Jugendverbände: „Hat unser Verein/Verband eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt geschlossen?“, „Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen – und wer nicht?“, „Wer übernimmt die Einsicht?“,

In Kooperation mit der Kommunalen Jugendarbeit und dem Kreisjugendamt Haßberge veranstaltet der Kreisjugendring Haßberge am 20.04.2023, um 18:00 Uhr, einen Infoabend zum Bundeskinderschutzgesetz im Landratsamt Haßberge.

Vorstände, Vorsitzende von Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, ehrenamtlich Aktive sowie weitere Interessierte die Möglichkeit sich über Hintergründe, Ziele und konkrete gesetzliche Vorgaben sowie die Umsetzung des § 72a SGBVIII im Landkreis Haßberge zu informieren bzw. ihr Wissen aufzufrischen. Der Infoabend ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis 13.04.2023 hier erforderlich. Alle Infos gibts im Flyer.

 

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Zeit

(Donnerstag) 6:00 pm

Ort

Landratsamt Haßberge

Am Herrenhof 1

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