Am 01.01.2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Die Neufassung des § 72a SGBVIII konkretisiert den allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und hat seitdem direkte Auswirkungen auf die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen und Verbänden im Landkreis Haßberge. Ziel des Gesetzes ist der bestmögliche Schutz von Kindern und Jugendlichen, durch Vorbeugung von Kindeswohlgefährdungen und sexualisierter Gewalt sowie Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen.
Seit Inkrafttreten sind über zehn Jahre vergangen. Zuständigkeiten und Vorstandschaften haben gewechselt und es gibt regelmäßig Fragen zu den aus dem § 72a SGB VIIII resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen für die Vereine und Jugendverbände: „Haben wir eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt geschlossen?“, „Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?“, „Wer übernimmt die Einsicht?“,…
In Kooperation mit dem Kreisjugendamt und der Kommunalen Jugendarbeit Haßberge veranstalten wir am 20.04.2023, um 18:00 Uhr, einen „Infoabend Bundeskinderschutzgesetz“ im Sitzungssaal des Landratsamtes. Vorstände, Vorsitzende von Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, ehrenamtlich Aktive sowie weitere Interessierte haben die Möglichkeit, sich über Hintergründe, Ziele und konkrete gesetzliche Vorgaben sowie die Umsetzung des § 72a SGBVIII im Landkreis Haßberge zu informieren bzw. ihr Wissen über das BKiSchG aufzufrischen.
Für den Infoabend ist eine Anmeldung bis spätestens 28.04.2022 erforderlich. Der Flyer zum Infoabend steht hier zum Download bereit.